Tierwohlabgabe darf nicht als Fleischsteuer missbraucht werden

Berlin, 19. Januar 2024Die Tierwohlabgabe kann ein wertvoller Beitrag für eine ökonomisch tragfähige und gesellschaftlich akzeptierte Transformation der Tierhaltung in Deutschland sein – aber nur, wenn sie richtig eingeführt wird. Dies betonte Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). Die Bauerndemonstrationen haben die Debatte darüber neu entfacht.

Ripke anerkennt es, dass die Tierwohlabgabe von SPD, Grünen und jetzt neu auch von der FDP nun wieder in die Debatte gebracht wurde. Diesen Vorschlag hatte in der Vergangenheit bereits das 2019 eingerichtete Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, die sogenannte Borchert-Kommission, gemacht – damals unter der  Bezeichnung Mengenbezogene Verbrauchssteuer. „Die Tierschutzabgabe ist ein zentraler Punkt in unseren Borchert-Empfehlungen und kann ein wichtiger Lösungsbeitrag für eine in der Praxis ökonomisch tragfähige und akzeptierte Transformation der Nutztierhaltung in Deutschland werden. Falsch gemacht – d.h. für Verbraucherinnen und Verbraucher zu intransparent, zu pauschal und zu teuer – kann sie mehr schaden als nutzen“, erklärt er.

In diesem Zusammenhang warnt der ZDG-Präsident, dass die Tierwohlabgabe auf keinen Fall zu einer hohen Fleischsteuer zum Zwecke der drastischen Reduzierung des Fleischverbrauches führen dürfe. In diesem Falle „wird der Berufsstand sie ganz klar ablehnen müssen. Eine reine Fleischsteuer wäre keine Lösung, sondern  nur ein weiterer politischer Schachzug gegen die Landwirtschaft“, ordnet Ripke den aktuellen Diskussionsstand ein.

Eine zielführende Tierwohlabgabe müsste entsprechend den Borchert-Empfehlungen eingebettet sein in einen „Rahmen, der die notwendigen Effekte sicherstellt“, so Ripke. Konkret spricht er eine aus der Tierwohlabgabe finanzierten Tierwohlprämie an die Tierhalter an, die verlässlich für einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren zugesichert werden müsse. Nur so entstehe die erforderliche Planungssicherheit, die Grundlage von Investitionen in Stallum- und -neubauten sei.

Auch zur Höhe von Tierwohlprämie bzw. -abgabe hat die Borchert-Kommission laut Ripke konkrete Kostenberechnungen erheben lassen, „die man jetzt unmittelbar umsetzen kann“. Hier werde es um eine Angleichung mit den staatlichen Vorgaben nach Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und den ITW-Haltungsstufen gehen müssen, „aber der kriterien- und kostenbezogene Grundsatz muss erhalten bleiben“. Dies sei auch aus Verbrauchersicht wichtig. Aktuell werden tierische Lebensmittel aus den unteren Haltungsstufen an der Ladentheke bevorzugt. Produkte aus den Premiumstufen hätten nur geringe Marktanteile, verursachten aber höhere Produktionskosten. „Eine verbrauchergerechte Tierwohlabgabe muss dem Rechnung tragen. Für Premiumfleisch muss die Tierwohlabgabe höher ausfallen als für Fleisch aus niedrigeren Haltungsstufen“, erklärt der ZDG-Präsident.

Die Tierwohlabgabe werde nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand verursachen. Die Durchführungsdetails müssten deshalb zusammen mit der Wirtschaft sorgfältig geplant werden. Wenn möglich, sollten vorhandene Strukturen, z.B. bei QS und ITW genutzt werden, betonte Ripke abschließend.

Über den ZDG
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG) vertritt als berufsständische Dach- und Spitzenorganisation die Interessen der deutschen Geflügelwirtschaft auf Bundes- und EU-Ebene gegenüber politischen, amtlichen sowie berufsständischen Organisationen, der Öffentlichkeit und dem Ausland. Für die Geflügelfleischwirtschaft sind innerhalb des ZDG der Bundesverband der Geflügelschlachtereien e.V. (BVG), der Bundesverband bäuerlicher Hähnchenerzeuger e.V. (BVH) und der Verband Deutscher Putenerzeuger e.V. (VDP) organisiert. Insgesamt spricht der ZDG für rund 8.000 Mitglieder aus den angeschlossenen Bundes- und Landesverbänden.

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