Das Leipziger Urteil darf nicht zum Ende der Putenhaltung in Deutschland führen!
Der Vorsitzende des Landesverbandes der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW) Friedrich-Otto Ripke nimmt Stellung zum BVG-Urteil zur Putenhaltung in Deutschland vom 23.04.2026:
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) in Leipzig vom 23. April 2026 zu einer Mastputenhaltung in Süddeutschland darf nicht zu falschen und übereilten Reaktionen führen. Es überrascht nicht, noch überzeugt es fachlich, dass Tierrechtsaktivisten und Teile der grünen Politik unmittelbar versuchen, falsche Ableitungen für ihre Zwecke als notwendige Schritte für die gesamte deutsche Putenhaltung zu etablieren.
